Urin-Screenings oder Haaranalysen

Ist eine Abstinenz von Alkohol oder illegalen Drogen erforderlich, muss diese in der Regel vor der MPU über einen Zeitraum von einem Jahr (in Ausnahmefällen auch kürzer) nachgewiesen werden.

Der Nachweis erfolgt entweder durch Urin-Abgaben (Urin-Screenings) oder Haaranalysen.

Anerkannt sind dabei nur zertifizierte Labore, die nach DIN ISO EN 17025 akkreditiert sind und in der Regel über MPU-Gutachtenstellen beauftragt werden.

Bei einem Abstinenznachweis durch Urin-Screening schließt man einen Vertrag z. B. mit einer MPU-Stelle ab. Darin wird geregelt, dass man zu den Terminen der Urin-Abgaben 6 x in einem Jahr (bzw. 4 x in einem halben Jahr) kommen muss; den Termin zur Abgabe erfährt man jeweils erst einen Tag vorher.

Beim  Nachweis der Abstinenz von Alkohol oder illegalen Drogen durch Haaranalysen, die ebenfalls von MPU-Stellen vorgenommen werden, gilt:

Pro Zentimeter Haarlänge kann man einen Monat Verzicht belegen. Derzeit werden bei Alkohol jedoch pro Untersuchung einer Haaranalyse höchstens drei Zentimeter, also drei Monate und bei illegalen Drogen höchstens sechs Zentimeter, also sechs Monate anerkannt.

Wie viele Urin-Screenings oder Haaranalysen nötig sind, welches Institut in der jeweiligen Region am günstigsten ist und ob überhaupt ein Abstinenznachweis erbracht werden muss, dies sind Fragen, die bei PRO·NON im ersten Beratungsgespräch auf jeden Fall mit erörtert werden.