Wann muss ich zur MPU?

Sie werden zum Ablegen einer  MPU aufgefordert, wenn

  • bei Ihnen acht oder mehr Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen sind,
  • Sie massive Gesetzesverstöße auch außerhalb des Straßenverkehrs begangen haben oder
  • in einem Gerichtsverfahren der Richter den Entzug der Fahrerlaubnis angeordnet hat.


Was wird dort gemacht?

Die MPU hat vier Bestandteile:

  • Medizinische Untersuchung
  • Psychologisches Gespräch
  • Reaktions- und Wahrnehmungstest
  • Fragebogen

Es geht insgesamt um die Frage, inwieweit Sie sich mit Ihren Straftaten oder Vergehen auseinandergesetzt haben, welche Konsequenzen Sie gezogen haben, ob Beeinträchtigungen sichtbar sind und ob angenommen werden muss, dass in Zukunft weitere Gesetzesverstöße wahrscheinlich sind.


Muss ich mich vorbereiten?

Eine Vorbereitung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber ohne Vorbereitung ist die Wahrscheinlichkeit ein positives Gutachten zu bekommen sehr gering. Deshalb empfiehlt es sich, möglichst früh eine Vorbereitung zu beginnen, um die Sperrfrist sinnvoll zu nutzen.

Ein Beginn der Aufarbeitung vor Urteilsspruch kann zu einer Verminderung der Strafe beitragen!


Wie sieht eine Vorbereitung bei PRO•NON aus?

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In einem Beratungsgespräch wird geklärt, ob eine verkehrspsychologische Therapie notwendig ist und die voraussichtliche Dauer. Es finden ausschließlich Einzelgespräche statt, so dass der Ablauf ganz auf den Einzelfall abgestimmt werden kann. Die üblichen Themen sind:

  • Informationen zum Thema
  • Vorgeschichte
  • Persönliche Hintergründe des Fehlverhaltens
  • Konsequenzen