Die Legalisierung von Cannabis in Deutschland seit dem 31.3.2024 hat auch die Regelungen zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) verändert.

Der THC-Grenzwert im Blut wurde von 1,0 auf 3,5 ng/ml angehoben, was Gelegenheitskonsumenten entlastet. Eine MPU ist nun meist nur bei wiederholten Verstößen oder Verdacht auf Cannabismissbrauch erforderlich. Ersttäter müssen also nicht mehr automatisch eine MPU absolvieren, es sei denn, es gibt Anzeichen für Missbrauch oder es fand ein Mischkonsum zusammen mit Alkohol statt. Dennoch bleibt auch das erstmalige Fahren unter Cannabis-Einfluss nicht folgenlos. Es drohen Bußgeld, Fahrverbot sowie Punkte in Flensburg.

Während der zweijährigen Führerschein-Probezeit und für Fahrer unter 21 Jahren gilt ein absolutes Cannabis-Verbot, ähnlich wie beim Alkohol. Der neue THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml gilt nicht für Fahranfänger! Analog zum Alkohol mit 0,0 ‰ ist hier 0,0 ng/ml angesagt.