Hohe Nachfrage in den Apotheken

Seit März 2017 ist es gesetzlich geregelt, dass Cannabis als Medikament in Apotheken auf Rezept bzw. ärztlicher Verordnung erhältlich ist. Die Kostenübernahme durch die Krankenkassen muss allerdings beantragt werden. Die Anzahl der Anträge ist 20 mal größer als es im Gesetzentwurf geplant war.

Davon wurden ca. 60% genehmigt. Bei den nicht genehmigten Anträgen sei nicht richtig oder unvollständig begründet worden, oder die Notwendigkeit unzureichend nachgewiesen. Dieses muss der Patient dann vor Gericht durchsetzen, obwohl der Arzt es verordnet hat.

Durch genehmigte Rezepte, z.B. im Falle von sterbenskranken Menschen als Schmerzmittel oder bei Multipler Sklerose und von der Krankenkasse abgelehnte Rezepte, die der Patient dann selbst bezahlen muss, was zu Kosten von mind. 100€ bis fast 2000€ pro Monat führen kann, je nach Dosis, ist es bei den Apotheken zu Versorgungsengpässen gekommen. Deshalb wird zur Zeit auf Lieferungen aus dem Ausland zurückgegriffen wie z.B. Holland und Kanada.

Quelle: www.rp-online.de/leben/gesundheit/medizin/cannabis-auf-rezept-seit-maerz-2017 vom 11.01.2018 von Laura Ihme