„Sperrfrist nutzen statt Führerscheintourismus -
Legale Wege zur Mobilität“

DP Jens Abraham, PRO∙NON - Praxen Wiesbaden und Alzey

Thema unseres diesjährigen PRO∙GRESSes sollte der Versuch sein, Fragen zu einer Problematik zu beantworten, die vermutlich jedem bekannt sind, der mit verkehrsauffälligen Kraftfahrern zu tun hat:

  1. Warum lassen verkehrsauffällige Kraftfahrer die Sperrfrist ungenutzt verstreichen?
  2. Was muss geschehen, um diesen Zustand zu ändern?

Zu diesen Fragen sollen Repräsentanten der Judikative, der Exekutive, der Begutachtung und der Klienten Stellung nehmen. Anschließend sollen gemeinsam konkrete Maßnahmen erarbeitet werden, die stärker als bisher veranlassen, die Sperrfrist sinnvoll zu nutzen. Wir vermuten die Ursachen des momentanen Zustands in einem wenig effektiven Zusammenspiel der beteiligten Instanzen und betroffenen Individuen. Daher kann eine Zustandsänderung nur durch gemeinsam getragene Vereinbarungen herbeigeführt werden. Verschiedentlich gibt es in Deutschland bereits Ansätze und Vorschläge zu diesem Thema. Der PRO∙GRESS XIV ist als weiterer Impuls zu verstehen, solche Ansätze aufzugreifen und um-zusetzen.

Eröffnet wurde der PRO∙GRESS XIV durch die Grußworte des Innenministers von Baden-Württemberg, Heribert Rech, und des Oberbürgermeisters der Stadt Freiburg, Dr. Dieter Salomon. Die Reihe der Vorträge begann anschließend Frau Carmen Liebs mit ihrem Referat

„Die Sperrfristverhängung und ihre Konsequenzen aus der Sicht eines Verkehrsauffälligen“.

Frau Liebs ist Gründerin des Vereins „Beratung und Aufklärung bei Führerscheinproblemen“ (BAF e.V.).
Hinlänglich bekannt sind bei Verkehrsauffälligen bußgeld- und strafrechtliche Konsequenzen. Über eine zusätzlich anstehende MPU vor der Neuerteilung der Fahrerlaubnis werden Ver-kehrsauffällige oftmals viel zu spät, lückenhaft oder völlig falsch ("Stammtischparolen") informiert bzw. beraten. Nahezu jeder Verkehrsauffällige mit MPU-Aufforderung fühlt sich "doppelt und dreifach" bestraft. Durch das Informationsdefizit über die MPU und daraus resultierende negative Gutachten, die durch frühzeitige Aufklärung und Beratung in hohem Maße vermieden werden könnten, entstehen nicht nur für Betroffene erhebliche Nachteile. Seriöse, frühzeitige "Laufbahnberatung" hätte eine nicht zu unterschätzende, positive Wirkung u.a. auch in den Bereichen Gesundheits-, Arbeits- und Sozialpolitik, was nicht zuletzt der Allgemeinheit und der Verkehrsicherheit (!) großen Nutzen bringt.

Welche Möglichkeiten gibt es, Wege aus dem dramatischen Informationsdefizit der MPU-"Betroffenen" zu finden/zu beschreiten?

  • Frühzeitige Informationen durch Gerichte/Bußgeldbehörden?
    (Strafrecht z.B.: Warum keine MPU-Info bereits bei § 111 a - verläufiger Entzug der FE - ab 1,6 BAK?/Bußgeldrecht z.B. Warum keine MPU-Info bei § 24 a BTM und wiederholt Alk. ?)
  • Frühzeitige Informationen durch Rechtsanwälte?
    (Vielfacher, grundfalscher Rat der RAe, gerade bei BAK 1,6 und höher "Warten Sie erstmal das Urteil ab..." oder "Eine MPU-Aufforderung fechten wir an...!". Bei BTM-Delikten: Meist keinerlei Info zu frühzeitigen forensischen Screenings, d.h. nahezu vorprogammierte neg. BTM-MPU = verwaltungsrechtlicher Entzug der FE. Ähnliche Lage bei BAK 1,6 und mehr auf dem Fahrrad)
  • Frühzeitige Informationen durch Fahrerlaubnisbehörden?
    (Bereits sehr positive Beispiele vieler FE-Behörden mit MPU-Info, wenn das Urteil vorliegt, evtl. frühere Info ebenfalls bei Vorlage § 111 a? Zusätzlicher Vorschlag: Bei Alkohol-Bußgelddelikten sofortige KBA-Abfrage, ob weiteres Alk-Bußgelddelikt vorliegt?)
  • "EU-Führerscheine" statt MPU?!
    Falschmeldungen und Kleinanzeigen in der Presse (aktuelles Fallbeispiel ADAC-Motorwelt 04/2006 - Interview mit Bundesverkehrsminister Tiefenbach, bei dem eine völlig falsche (verwaltungs-)rechtliche Lage der sog. "EU-Führerscheine" dargestellt wurde.
    Weitere Beispiele in der ADAC-Motorwelt der letzen Jahre: Artikel über "Härtere Strafen für Rowdies", keinerlei Erwähnung Verwaltungsrecht/MPU; ebenso Berichterstattung über "Me-dikamente am Steuer", ebenfalls keinerlei Erwähnung Verwaltungsrecht/MPU...! ADAC bei Rückfrage unseres Vereins: "Wir haben das Verwaltungsrecht bewusst ausgeklammert...!" Warum??)
  • Wie kann man generell die Medien dazu bringen, das Thema MPU besser bzw.
    überhaupt zu berücksichtigen? In aller Regel wird entsprechende Berichterstattung über Verkehrssünder- und Straftäter nur mit den bußgeld- oder strafrechtlichen Folgen dargestellt. Falls die MPU erwähnt wird, werden meist nur vermeintliche Missstände ("Stammtischparolen"), aber keine Lösungswege und (seriöse) Hintergrundinformationen benannt.

Es folgte der Beitrag der Staatsanwältin Frau Heidi Winterer von der Staatsanwaltschaft Freiburg.

„Möglichkeiten und Grenzen der Staatsanwaltschaften zu einer möglichst effektiven Nutzung der Sperrfrist beizutragen“.

Nach einer kurzen Einführung in die in Baden-Württemberg zu beachtenden Vorgaben - § 69 a Abs. 7 StGB i. V. m. d. Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums über die Sperrfristver-kürzung nach Teilnahme an einer Nachschulung für erstmals alkoholauffällige Kraftfahrer vom 31.05.2001 – wurde ein Überblick über die unterschiedlichen Verfahrensweisen der Staatsanwaltschaft bei der Bearbeitung von Straßenverkehrsdelikten gegeben, wobei der Schwerpunkt – entsprechend den tatsächlichen Gegebenheiten - auf dem Verfahrensabschluss durch Strafbefehlsantrag lag. Hierbei wies Frau Winterer insbesondere auf die jeweils gegebenen Möglichkeiten der Staatsanwaltschaft zum direkten Kontakt mit den ande-ren Verfahrensbeteiligten, und damit auch zur zeitnahen Information gerade von erstmals alkoholauffälligen Kraftfahrern, über eine eventuelle Teilnahme an einer Nachschulung zur Erreichung einer Sperrfristverkürzung, bzw. in anderen Fällen auf die Notwendigkeit einer MPU vor Neuerteilung der Fahrerlaubnis hin.

Ebenfalls aufschlussreich gestaltete Herr Frank Stratz seine Erläuterungen zur Sichtweise der Polizei, die ja den ersten Kontakt zu den auffällig gewordenen Kraftfahrern haben. Herr Stratz ist Sachbearbeiter für Verkehrsprävention in der Polizeidirektion Freiburg.

„Der alkoholisierte Fahrer in der Verkehrskontrolle“

Arbeitsschwerpunkt bei der Polizei unseres Landes ist seit vielen Jahren das Bestreben, die Unfallzahlen zu senken sowie die Unfallfolgen zu minimieren. Um diese Ziele zu erreichen, wird auf sehr vielen Ebenen gearbeitet, teilweise für die Öffentlichkeit sichtbar, teilweise aber auch unsichtbar. Zu den unsichtbaren Bereichen gehören die zahlreichen Gremien und Arbeitskreise unter Beteiligung der Polizei, die sich die Verbesserung der Verkehrssicherheit zum Ziel gesetzt haben. Deutlich sichtbar ist die Polizei bei ihrer Arbeit, wenn es um Verkehrskontrollen geht. Diese Kontrollen, obwohl unbeliebt und auch gefürchtet, tragen einen sehr großen Teil zur allgemeinen Sicherheit auf unseren Straßen bei.
In leider immer noch zu vielen Fällen ist eine Folge einer derartigen Kontrolle der Verlust des Führerscheins. Die Polizei steht somit meist am Beginn einer langen Kette von Ereignissen, die mitunter (Thema des Vortrags) zum „Erwerb“ einer ausländischen Fahrerlaubnis führt.
Wie eine erst jüngst durchgeführte Veranstaltung (Telefonaktion der Badischen Zeitung) gezeigt hat, herrscht ein großes Informationsdefizit darüber, wie die Zeit unmittelbar nach der Beschlagnahme / dem Entzug der FE genutzt werden sollte. Viel kostbare Zeit verstreicht so ungenutzt. Ein möglicher Weg ist es, die Betroffenen bereits früh zu informieren, sozusagen am Beginn der Kette. Wie oben bereits erwähnt, steht dort oft die Polizei. Zweifellos herrscht bei derartigen Einsätzen in der Regel keine harmonische Beziehung zwischen dem Betroffenen und dem Beamten und nicht immer laufen die Maßnahmen gewaltfrei ab. Verständli-cherweise ist dies eine schlechte Basis dafür, dem „polizeilichen Gegenüber“ Hilfe anzubie-ten. In vielen Fällen steckt jedoch hinter dieser einen bekannt gewordenen Fahrt unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen, ein Schicksal. Das Schicksal einer möglichen Suchtkrankheit. Ziel muss es sein, dass sich der Betroffene möglichst unverzüglich mit seiner Krankheit auseinandersetzt, dass man ihm helfen kann, er sich helfen lässt. So und nur so sind zukünftige Alkohol- und Drogenfahrten effektiv zu verhindern. Ohne diese Hilfe wird er sich den zahlreichen Angeboten des Internets zuwenden, um nur möglichst schnell seinen „Lappen“ wieder zu bekommen. Suchtkrank ist er deswegen aber immer noch und fahren wird er auch wieder…
Natürlich geben wir keine Rechtsberatung, aber wir können den Anstoß dazu geben, dass professionelle Hilfe in Anspruch genommen wird. Natürlich gibt es Widerstände in unseren Reihen, aber, und hier wiederhole ich mich, Ziel muss es sein, den Betroffenen nicht nur für ein paar Monate „von der Straße zu holen“, sondern ihm die Chance zu geben, keine ständige Gefahr für die übrigen Verkehrsteilnehmer zu sein. Dies ist eine Aufgabe, die ich mir zum Ziel gesetzt habe und an deren Umsetzung ich derzeit arbeite.“

Die engagierte Vortragsreihe setzte Herr Volker Kalus von der Führerscheinstelle Ludwigshafen fort. Er berichtete über

„Möglichkeiten der Führerscheinstellen zur Information und Motivation von Führerscheinbewerbern“.

Aufgrund mangelnder Verzahnung der beteiligten Institutionen (Gerichte / Rechtsanwälte / Begutachtungsstellen und Verwaltungen) bleibt festzustellen, dass die Fahrerlaubnis-behörden in den meisten Fällen die erste Anlauf- und Informationsstelle für die Betroffenen sind, wenn es um die Neuerteilung der Fahrerlaubnis geht. Zu diesem Zeitpunkt sind in vielen Fällen Sperrfristen fast abgelaufen, Arbeitsverhältnisse in Gefahr und die Mitarbeiter der Verwaltungsbehörden sehen sich der Problematik ausgesetzt, in zu vielen Fällen umfangreiche – zum Teil fachfremde - Informationen geben zu müssen. Herr Kalus stellte dar, in welchem Umfang das geleistet werden kann, wo die Grenzen gesteckt sind und welche Problem damit verbunden sind. Schriftliche Mitteilungen an Betroffene während der Sperrfrist etwa seien eine freiwillige Leistung der Führerscheinstellen und problematisch, da sei kaum von den Kraftfahrern angenommen werden.
Im zweiten Teil des Vortrages beschäftigte er sich mit der Frage, inwieweit zu diesem Zeitpunkt die Betroffenen motiviert werden können, über eine notwendige Intervention z.B. durch einen Therapeuten oder den Nachweis von Abstinenz nachzudenken. Wollen die Betroffenen überhaupt an diesem Punkt „abgeholt“ werden oder stehen sie vielleicht auf dem Standpunkt kein „Problem“ zu haben? Dieser Frage ging Herr Kalus unter Heranziehung von Beispielen aus der Praxis nach.

Die Sicht der Rechtsanwälte konnte das Publikum von Herrn Rechtsanwalt A.H. Feiertag hören, der sich ebenfalls für eine möglichst gute Zusammenarbeit der verschiedenen Beteiligten aussprach.

„Die Sperrfrist – Möglichkeiten und Procedere der Sperrfristverkürzung“

Dargestellt wurden die gesetzliche Konzeption der strafgerichtlichen Entziehung der Fahrerlaubnis und der „sog. Sperrfrist“. Hierbei wurden Sinn und Zweck der Sperrfrist skizziert. Nach § 69a) Abs. 7 StGB kann das Gericht die Sperrfrist vorzeitig aufheben – und als Minus dazu die Sperrfrist abkürzen. Auch die gesetzlichen Voraussetzungen, unter denen ein ent-sprechender Antrag gestellt werden kann, wurden beleuchtet. Herr Feiertag ging kurz auf statische Aspekte der Sperrfrist ein. Der Mandant sieht in der Sperrfrist zumeist die „eigentliche Strafe“. Sein Anwalt kann einen Antrag auf Abkürzung der Sperrfrist stellen, u. U. mit Erfolg. Der entsprechende Antrag findet sich als Muster in nahezu jedem anwaltlichen Hand-buch und ist „leicht“ gestellt. Für den Antrag nach § 69 a) Abs. 7 StGB ist aus seiner Sicht eine intensive Kooperation mit dem Mandanten erforderlich. Hierzu trägt die Zusammenar-beit mit verkehrspsychologischem Sachverstand – den der Anwalt nicht hat – erheblich bei.

Auch das Gericht hat keinen verkehrspsychologischen Sachverstand und muss (wenn es einem entsprechenden Antrag nach-kommen will) von einer selbst bereits gestellten Prognose zu Gunsten des Täters abweichen. Der Mandant hat es in der Hand, die Sperrfrist abzukürzen. Dies setzt voraus, dass er, wenn z.B. eine Alkoholproblematik vorhanden ist, überhaupt die Bereitschaft hat, aktiv zu werden, und es setzt die Erkenntnis voraus, dass überhaupt eine Alkoholproblematik vorhanden ist. Teamwork zwischen Verkehrspsychologen, anwaltlichem Beistand und dem Mandanten ist am ehesten Garant für einen Erfolg versprechenden Antrag auf Aufhebung oder Abkürzung der Sperrfrist.
Herr Feiertag ging auch noch darauf ein, ob das bestehende gesetzliche Konzept zur Sperrfrist Bestand haben wird oder verändert werden sollte und nannte dazu einige Vorschläge.

Im letzten Vortrag stellte Herr Trenkle, Leiter der Niederlassung TÜV Süd Life Service GmbH,

„Das Freiburger Modell“

vor, in dem Vertreter aller Beteiligten zusammenarbeiten.
Zunächst erfolgten einige Informationen über die Gründung und Entwicklung der Arbeits-gruppe „Alkohol und Drogen im Verkehr“ in der Stadt Freiburg. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe wurden kurz vorgestellt und die Struktur und Arbeitsweise der Arbeitsgruppe in der Landschaft städtischer Suchtprävention erläutert.
Zielsetzung: Die impliziten und expliziten Ziele der Arbeitsgruppe wie sich diese im Verlauf der Jahre entwickelt und verändert haben, wurden dargestellt, insbesondere die Bereiche Prävention und fachlicher Austausch.
Bisherige Projekte und Aktionen: Anhand von 3 Beispielen, der Beteiligung an einem Messestand, Herausgabe einer Broschüre und Veranstaltung einer Presseaktion wurden Möglichkeiten und Grenzen einer solchen Arbeitgruppe diskutiert.
Das „Freiburger Modell“, Modell mit Zukunft? Abschließend wurde anhand einiger Thesen gemeinsam diskutiert, inwieweit ein solches Modell auch auf andere Regionen übertragbar ist.

Im Anschluss fand eine ergiebige Diskussion der Gästeschaft mit den Vortragenden statt, die in eine Reihe von Vorschlägen an die Politik mündete. Diese Vorschläge sollen zusammengefasst und in Form einer Resolution an den Bundesminister für Verkehr geleitet werden, nachdem sie noch einmal mit allen Beteiligten abgestimmt werden wird. Ein Vorschlag von unserer Seite lautet:

Resolution der Teilnehmer am PRO∙GRESS XIV von PRO∙NON e.V.

Sehr geehrter Herr Minister Tiefensee,
die Teilnehmer des PRO∙GRESSes XIV sind über die weitere Entwicklung der Verkehrssicherheit in Deutschland besorgt. Vor allem über den immer stärker um sich greifenden Füh-rerscheintourismus und über die immer zahlreicher werdenden Billigstangebote zur unsachgemäßen MPU-Vorbereitung. Hier dominieren kommerzielle Interessen über den berechtigten Anspruch der Bevölkerungsmehrheit, sich auf Deutschlands Straßen sicher und gefährdungsfrei zu bewegen.

Der PRO∙GRESS XIV hat zwei Missstände sehr deutlich werden lassen:

  1. Fahrauffällige erfahren über die vielfältigen legalen Möglichkeiten der therapeutisch unterstützten, aktiven Wiederherstellung ihrer Fahreignung entweder überhaupt nichts oder viel zu spät. Diesbezügliche Informationen durch oder über die offiziellen Stellen, soweit sie überhaupt stattfinden, erreichen die Zielgruppe nicht oder nicht rechtzeitig.
  2. Der unmittelbare Effekt ist, dass ein Teil der Zielgruppe erst nach Zeit und Geld rau-benden Umwegen, mit viel Ärger und schlecht motiviert, die Fahrerlaubnis wiedererhält. Schlimmer noch: ein großer Teil macht über halblegale und nachweislich gefährliche Wege mit ausländischen Dokumenten und unveränderten Problemen die Straßen unsicher.

Dem muss Abhilfe geschaffen werden, will Deutschland das EU-Ziel erreichen, bis zum Jahre 2010 die Zahl der Verkehrstoten zu halbieren. Die Teilnehmer des PRO∙GRESS XIV ersuchen Sie daher, im Interesse der Verkehrssicherheit folgende Veränderungen der derzeitigen Situation in Deutschland in die Wege zu leiten:

  1. Die wenig effektive Kombination von Fahrerlaubnisentzug und Sperrfrist im deutschen Rechtssystem wird ersetzt durch ein ausreichend langes Fahrverbot. Da die Fahrerlaubnis nicht entzogen wird, kann sie auch nicht im Ausland neu erworben werden.
  2. Dieses Fahrverbot kann durch die nachgewiesene aktive Wiederherstellung der Fahreignung mit fachkompetenter Unterstützung eines zugelassenen Anbieters von Interventionsmaßnahmen oder durch ein positives Gutachten einer zugelassenen BfF vorzeitig beendet werden.
  3. Gleichzeitig mit dem Entzug der Fahrerlaubnis erfolgt die Empfehlung, sofort mit der aktiven Arbeit an der Wiederherstellung der Fahreignung zu beginnen. Eine Liste der zugelassenen Anbieter von Informationsmaßnahmen und der zugelassenen BfFs wird zur Verfügung gestellt. Die Information erfolgt durch eine Behörde, die zeitnah Zugriff auf die Daten hat, z.B. eine Präventionsstelle bei der Polizei. (Ein entspre-chendes Modell befindet sich in Freiburg demnächst in der Erprobung.)
  4. Zugelassen sind nur Anbieter, die ihre Interventionsmaßnahmen regelmäßig am Kriterium der Legalbewährung evaluieren und hierbei eine vorgegebene Legalbewährungsquote nicht unterschreiten.
  5. Zugelassen sind nur BfFs, die ihre positiven Gutachten regelmäßig am Kriterium der Legalbewährung evaluieren und hierbei eine vorgegebene Legalbewährungsquote nicht unterschreiten.
  6. Die Kosten der Interventionsmaßnahme sollen auf die obligatorische, entsprechend nach oben angepasste Geldstrafe, angerechnet werden können.

(interne Erläuterung: Wenn der Klient die Kosten der Maßnahme mit der Geldstrafe ver-rechnen kann, wird er/sie die beste Maßnahme wählen und nicht – wie jetzt – die billigste.)